1. Einbeziehung
Wir verkaufen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Lieferung
Termine, Lieferfristen und Mengen werden grundsätzlich eingehalten. Arbeitskampf, teilweiser oder gänzlicher Ausfall von Produktmitteln, Verzögerungen bei deren Belieferung, Transportbehinderungen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns jedoch, die Belieferung um die Dauer der Behinderungen oder Verzögerungen zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dasselbe gilt bei saisonbedingter Übernachfrage. Verzögert sich die Belieferung um mehr als drei Wochen, ist der Kunde hinsichtlich der verzögerten Belieferung zum Rücktritt berechtigt. Für etwaige Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 8. Der Bestand von Dauerschuldverhältnissen, insbesondere von Dauerlieferverträgen bleibt hiervon unberührt.
3. Qualität und Gewährleistung
Wir liefern Getränke in einwandfreier Qualität, die im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften hergestellt sind. Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist vom Kunden unverzüglich zu rügen. Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und / oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.
4. Preise und Zahlungen
Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweiligen Kundengruppen gültigen Tagespreisen / Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Die Forderungen aus Lieferung sind nach Rechnungserhalt sofort rein netto fällig. Außer an uns unmittelbar können Zahlungen nur an unsere schriftlich bevollmächtigten Mitarbeiter erfolgen. Bei Zahlungsverzug haben wir das Recht, Barzahlungen zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Gegen Ansprüche der Niederrhein-Westfälischen Braumanufaktur GmbH kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
5. Eigentumsvorbehalte
Das Eigentum an gelieferten Waren behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor. Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur im ordentlichen Geschäftsgang erfolgen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Niederrhein-Westfälische Braumanufaktur GmbH ab. Die Niederrhein-Westfälische Braumanufaktur GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Die Niederrhein-Westfälische Braumanufaktur GmbH ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderungen zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.
Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in ein Kontokorrentverhältnis oder sonstige Abrechnung aufgenommen worden, tritt der Kunde die hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des zuletzt festgestellten Saldos an uns ab; gleiches gilt für den kausalen Saldo im Falle der Insolvenz des Kunden. Wird die Forderung in eine Abrechnung aufgenommen, die auch Forderungen zum Gegenstand hat, die an Dritte abgetreten wurden, tritt der Kunde die hieraus entstehende Gesamtforderung anteilig an uns ab.
Übersteigen die abgetretenen Forderungen unsere Ansprüche um mehr als 10 %, sind wir zur Freigabe der weitergehenden Forderungen verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Forderungen steht in unserem pflichtgemäßen Ermessen.
6. Leergut
Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (z. B. Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, CO²-Flaschen, Paletten usw.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen und ist an die Niederrhein-Westfälische Braumanufaktur GmbH oder an einen von ihr benannten Dritten unverzüglich zurückzuführen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Niederrhein-Westfälische Braumanufaktur GmbH bzw. der herstellenden Brauerei.
Zusätzliche Beschriftungen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung der Niederrhein-Westfälische Braumanufaktur GmbH.
Bei Rechnungserstellung wird Pfand zuzüglich jeweilig geltender Mehrwertsteuer berechnet. Leergut und Paletten sind in gleicher Art und Güte und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe des Leergutes wird der jeweilige Wiederbeschaffungswert (Neuwert abzüglich der Absetzung neu für als 50 v. H.) unter Verwendung des Pfandes berechnet. Gleiches gilt, sofern die bei Beendigung der Geschäftsverbindung ein negativer Leergutsaldo besteht.
Ungeachtet dessen sind wir nur verpflichtet, Kästen und Paletten mit den jeweils hierfür vorgesehenen und ausgelieferten Flaschen und Kästen (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen.
7. Abrechnungen
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Niederrhein-Westfälische Braumanufaktur GmbH zu erheben.
Erhebt der Kunde nicht fristgerecht Widerspruch, gilt die Abrechnung als anerkannt.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen die Niederrhein-Westfälische Braumanufaktur GmbH oder die herstellende Brauerei sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht durch die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder im Übrigen durch grobes Verschulden verursacht wurde. Sofern kein grobes Verschulden eines Geschäftsführers oder Leitenden Angestellten vorliegt, ist dabei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt. Eine etwaige Haftung der herstellenden Brauerei nach dem Produktionshaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist Hamminkeln. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Gerichtsstand Wesel.
11. Schlussbestimmungen
Sind einzelne dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder Teile davon unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Niederrhein-Westfälische Braumanufaktur GmbH, 46499 Hamminkeln